Freie Bauern
Vom
Frühmittelalter
bis
zum
Ende
der
Epoche
gab
es
auch
freie
Bauern.
Sie
sind
Eigentümer
des
Landes,
daß
von
ihnen
bewirtschaftet
wird.
Diesen
„freien“
Status
haben
sie
wahrscheinlich
über
Generationen
schon
vererben
können.
Auch
die
Möglichkeit
durch
besondere
Verdienste
gegenüber
den
Grundherren
in
diesen
Status
zu
kommen
besteht.
Aber
auch
umgekehrt,
durch
Kriege
unter
den
Herrschern
durch
Missernten
oder Krankheit werden viele wieder zu Unfreien oder Halbfreien2).
Halbfreie Bauern
Meist
waren
es
vormals
Freibauern,
die
wie
schon
beschrieben,
meist
unverschuldet
in
eine
Zwangslage
gekommen
sind.
Sie
waren
zwar
als
Person
frei,
aber
für
das
zu
bearbeitende
Land
mussten
sie
den
entsprechenden
Zins
entrichten.
Die
Möglichkeit
zu
Frondiensten
für
den
Grundherrn
bestand.
Als
ehemals
zu
dem
Land
gehörend,
wurden
sie
auch
Hörige
genannt
2
).
Unfreie Bauern
Die
unfreien
haben
das
Land
von
ihrem
Herren
gepachtet
und
müssen
prozentuale
abgaben
entrichten.
Sie
leisten
zuallererst
Frondienste
beim
Grundherren
und
haben
dann
erst
ihre
eigenen
Felder
zu
bewirtschaften.
Auch
von
anderen
Erträgen
und
der
Viehzucht
gehen
Abgaben an den Grundherren.
Kopf- oder Leibzinsen pro Person die noch auf dem Land leben werden
ebenfalls erhoben
2
).
Frondienste
Alles zuerst für den Grundherr.
Waren in den Jahren widrige Bedingungen -Witterung, Seuchen,
Krieg-, hatten die Bauern mühe ihre eigene Ernte in ausreichender
Menge und Qualität einzufahren. Es führte nicht selten zum
extenziellen Ruin. Sie leisteten Handdienste, (alles was man mit der
Hand verrichtet) -Hacken, Obst pflücken. Als Spanndienst
(anspannen eines Zugtieres) waren das, - Pflügen, Mist fahren.
Als Schippendienste, -Errichtung von Bauwerken, Anlage von
Straßen, Wassergräben und Landwehren, Rodungen
2)
.
Quelle:
1) Ausführungen von Dr. Friedrich Danneil in
Beitrag zur
Geschichte des magdeburgischen
Bauernstandes
2) aus Wikipedia
Foto: Wellen am Teich, um 1900. Gut zu sehen auch
die damalige Bekleidung.
Quelle:
1) Ausführungen von Dr. Friedrich Danneil in
Beitrag zur
Geschichte des magdeburgischen
Bauernstandes
2) aus Wikipedia
3) deutschland-im-mittelalter.de
4) Die Wüstungen im Nordthüringgau
Prf.Dr. G.Hertel
In
unserer
Gegend
gab
viel
Land
und
wenig
Bevölkerung
als
sich
die
verschiedenen
Stämme
nach
der
Völkerwanderung,
die
um
570
endete
und
ca.
200
Jahre
zuvor
begann,
niederließen.
Verschiedene
Stämme
wie
Thüringer,
Sachsen,
Wenden,
Franken,
Gothen,
Vandalen,
Langobarden
usw.,
teilten
sich
das
Land
auf.
Als
Angehörige
ihres
Stammes
waren
sie
freie
Menschen.
Es
gab
wenig
Städte,
die
überwiegende
Zahl
der
Bevölkerung
lebte
als
Bauern
auf
dem
Land.
Hinzu
kamen
noch
die
Stände
der
Geistlichen
und
der
Adel.
Diese
„Freien“
„Bauern“
(Stammesangehörige)
hatten
auf
Ihrer
Suche
nach
geeignetem
Land
kriegerische
Auseinandersetzungen
geführt.
Angehörige
von
anderen
Stämmen,
die
nicht
getötet
wurden,
hat
man
als
Gefangene
mitgeführt
und mussten als Leibeigene im Stamm Dienste leisten.
3)
Bauernhöfe und Dörfer
Die
freien
Männer
des
Frühmittelalters
wohnten
mit
ihren
Familien
meist
in
Einzelhöfen.
Dörfer
gab
es
auch
schon,
jedoch
nicht
so,
wie
wir
sie
uns
heute
vorstellen,
dass
mehrere
Häuser
gedrängt
auf
einem
Fleck
stehen
und
in
der
Mitte
der
Dorfplatz.
Nein,
die
Dörfer
des
Frühmittelalters
sahen
so
aus,
dass
jedes
Haus
einzeln
stand
und
von
Hof-,
Garten-
oder
Feld
umgeben
war.
Es
waren
auch
sehr
wenige
Häuser,
die
zu
dieser
„Dorfgemeinschaft“
gehörten
und
sie
standen
etwas
entfernt
voneinander.
Wer
nicht
in
einem
solchen
Dorf
wohnte,
der
lebte,
wie
schon
erwähnt,
in
einem
Einzelhof,
der
irgendwo
in
der
Landschaft
stand,
umgeben
von
Garten
und
Zaun,
Feld,
Wiese
oder
Wald.
Die
Häuser
der
Bauern
waren
aus
Holz,
mit
Lehm
verstrichen
und
hatten
ein
Dach
aus
Stroh,
das
bis
kurz
über
den
Boden
reichte.
Fenster
aus
Glas
hatten
diese
Häuser
noch
nicht.
3)
Wie Hemsdorf zu seinen Namen kam ?
Die
Ortschaften
werden
nur
klein
gewesen
sein,
„…
wahrscheinlich
zum
großen
Teile
Einzelansiedlungen,
für
welche
die
Sachsen
und
wohl
auch
die
Thüringer
eine
besondere
Vorliebe
hatten.
Dafür
liefern
auch
die
Namen
von
sehr
vielen
Ortschaften
einen
Beweis,
die
aus
einem
Personennamen
und
dem
Zusatz
mit
-
leben,
-stedt,
-dorf
gebildet
sind,
wie
z.
B.
Ottersleben,
Dodeleben,
(Dreileben?,
Rodensleben?),
Bernsdorf,
Leversdorf,
(Hermsdorf?,
Hemsdorf?),
Okstedt,
Förderstedt, (Drackenstedt?).“
4)
Aber
wie
man
weiß,
hat
sich
der
Name
auch
im
Laufe
der
Zeit
immer
wieder
verändert.
Abbildung: Um 500. Ein freier Bauer reitet mit seinem Sohn und Gefolgschaft zur Jagd
durch die noch fast unberührte Natur. Zeichnung von H. Leutemann.
3)
Abbildung: Ein typischer Bauernhof im Frühmittelalter. Aus der Wohnstube qualmt
das Essen, die Familie genießt den Tag, Pferde und Gänse laufen auf dem Hof
herum, rechts werden Holz und Fell getrocknet. Zeichnung von H. Leutemann.
3)
in
der
wir
heute
leben
gehörte
ehemals
zum
Nordthüringgau
und
war
der
größere
Teil
dieses
Territoriums.
4)
Als
Gaue
bezeichnete
man
durch
die
Natur
abgegrenzte
Landflächen
wie
Bäche,
Flüsse,Täler,
Hügel,
Berge.
Zur
damaligen
Zeit
ergab
sich
eine
Disproportion
zwischen
Bevölkerung
und
Ortschaften.
Durch
die
Art
der
Besiedlung
gab
es
im
Verhältnis
gesehen
mehr
Ortschaften
als
Bewohner,
auch
die
Wüstungen
(verlassene
Ortschaften,
Siedlungen)
zu
einer
bestimmten Zeit sind als Siedlung oder Dorf anzurechnen.
Das Dorf Wanzleben,
889
gegründet,
erhielt
an
einem
Ostersonnabend
im
Jahre
1376
das
Stadtrecht.
(nach
487Jahre
als
Dorf).
Erzbischof
Peter
de
Bruma
war
es,
der
Vertretern
des
Ortes
Wanzleben
im
Jahr
1376
eine
Urkunde
zur
Stadterhebung
übergab.
(Volksstimme
23.04.2011)
aus der Hemsdorfer
Geschichte
Titelbild: Oben vermutlich das erste Hemsdorfer Auto von Horst Sixtus. Das
Foto zeigt die Ankunft des Brautpaares, Ilse und Rudi Meyenberg, in den
50er Jahren.
Hemsdorf - Dorf oder Siedlung ?
Die Börde
Im
gesamten
Mittelalter
herrscht
ein
Abhängigkeitssystem
was
man
als
Grundherrschaft
bezeichnet.
Es
ist
der
wichtigste
Baustein
des
Feudalismus.
Neben
den
Geistlichen
gibt
es
den
Adel
und
den
Nichtadel.
Der
Adlige
ist
höher
gestellt
als
der
Nichtadlige
und
ein
Krieger
zählt
mehr
als
der
Bauer.
Das
Rechtsverständnis
der
Grundherrschaft
besagt,
dass
Grund
und
Boden
mit
allen
darauf
lebenden
Menschen
einen
Herren
hat.
Dieser
überlässt
sein
Land
den
Bewohnern
zur
Bewirtschaftung
und
erhält
dafür
eine
Gegenleistung.
Obwohl
seit
1230
der
Sachsenspiegel
geschrieben
„Eike
von
Repgow“
gibt
und
als
älteste
Rechtsbuch
des
deutschen
Mittelalters
gilt
,
sind
die
Rechte
und
Pflichten
des
Grundherren
unausgeglichen.
Es
gilt
der
Stand,
in
den ein Mensch hineingeboren als wesentlich.
Die
Rechte
und
Pflichten
des
Grundherrn
sind
unausgeglichen.
Die
Rechte
übersteigen
seine
Pflichten
bei
Weitem.
Seine
Pflicht
ist
es,
den
Bewohnern
seines
Landes
Schutz
vor
kriegerischen
Überfällen
und
Fürsorge
in
unverschuldeten
Notlagen
wie
etwa
Krankheit
zukommen
zu
lassen
.
Seine
Rechte
beinhalten
den
Anspruch
auf
prozentuale
Beteiligung
an
den
landwirtschaftlichen
Erträgen,
die
die
Bauern
erwirtschaften,
und
auf
deren
Erbringung
von
Frondiensten.
Weitere
Rechte
sind
das
Aufenthaltsbestimmungsrecht
über
die
Bewohner
seines
Landes
sowie
das
Recht,
im
Falle
eines
Heiratswunsches
eines
seiner
Bauern
zu
bestimmen,
ob
diese
Heirat
vollzogen
werden
darf.
Da
die
Gerichtsbarkeit
zumeist
ebenfalls
durch
die
Grundherrn
ausgeübt wird, werden strittige Fälle nicht objektiv betrachtet und häufig zu ihren Gunsten entschieden
2
).
Die Grundherrschaft als Rechtssystem
Foto
links
um
1945
:
Ein
Bauer
pflügt
den
Acker,
im
Hintergrund
das
Dorf
Eichenbarleben, um 1945
1271 wurde Hemsdorf erstmals urkundlich erwähnt
Wenn
aber
dem
Kloster
Meyendorf
eine
Hufe
(ca.
12
Hektar,
gleich
12.000
m²)
und
eine
Hofstelle
in
Hemekesdorp
durch
Heinrich
und
Arnold
von
Ammendorf
geschenkt
wird
muss
dieses
„Dorf“
,
dieser
„Hof“
,
diese
„Stelle“
,
schon
existiert
haben.
Wie
viele
Hofstellen
wird
es
damals
wohl
in
Hemekesdorp gegeben haben?
Foto von Burghardt Pitschmann
L
L
L
Schauschmieden
in
der
Schmiede
von
Hermann
Schlüter
(rechts)
und
Werner Rzehak, er lernte bei „Männe“ sein Handwerk.