1783
waren
bereits
36
Colonisten
eingewandert,
teils
reformierte,
teils
lutherische.
Sie
baten
den
Pastor
von
Groß
Rodensleben,
Christian
Ehrenfried
Mathisson,
um
die
Seelsorge,
aber
er
machte
Schwierigkeiten.
Statt
seiner
erklärte
sich
der
Pastor
von
Wellen
bereit,
alle
14
Tage
dort
zu
predigen
und
die
anderen
Amtshandlungen
zu
verrichten
und
forderte
dafür
aufs
Jahr
25
Thlr.
2)
Im
Jahre
1785
hatte
Hemsdorf
81
Einwohner
,
5
große
und
15
kleine
Kossaten
und
4
Kolonisten.
Der
Grundbesitz
des
Vorwerks
war
unter
die
Anbauer
verteilt,
nämlich
671
Mg.
Acker
und
60
Mg.
Wiesen
an
der
Elbe
und
Schrote.
Die
Gemeinde
hatte
mit
Groß
Rodensleben
und
Wellen
Koppelhütung
,
die
Gerichtsbarkeit
übte
das
Amt
Dreileben
aus.
Die
Untertanen
leisteten
keine
Dienste,
entrichteten
aber
Ackerpacht.
Im
Jahr
1820
hatte
der
Ort
141
Einwohner,
22
Hufen
und
22
Mg.
Acker,
8
Mg.
Gärten,
22
Mg.
Wiesen
und
1890
wohnten dort 254 Seelen.
2)
Es will und muß der Colonist Jakob Pfeiffer sein allhier
zu Hemsdorf bele= Hennes Colonisten Guht mit 18
Morgen Acker dringender Schulden halber verkaufen.
Da ich nun vor 2 Jahren die bei hiesigen Orte belegene Wind
Mühle erkauft derbei aber keine Wohnung, auch zum Auf = Bau
eines Hauses wegen der so wenigen Weide kein Platz mehr
vorhanden ist so habe ich in der kurzen Zeit oft umher ziehen
müssen, ja es ist nicht einmal eine Wohnung zur Miethe zu
haben, weshalb mich dann bewog Eine Königliche Majestät
alluntertänigst vorzustellen, mir nicht gesonnen sei dem Pfeiffer
das Guth für 540 Tahler abzukaufen, mit welchem Geboth
derselben auch sehr zufrieden ist, weil als dann noch etwas für
sich behalten würde, und wollte er damit zu Niedleben wieder
besetzen. Ich würde durch Erlangung besagten Guthes sein
Unter= than und erhielte eine Wohnung, auch könnte ich von
den Acker meinen Unter= halt mitnehmen, denn die bloßen
Mühle kann, weil die hiesige Gemeinde sehr klein ist, mich nebst
Frau und Kin=der nicht erhalten, und gleichwohl muß ein
Müller hier sein, ich sehe mich also ge=
Zwungen Seiner Königlichen Majestät aller
Untertänigst zu bitten
dem Jacob Pfeiffer nachzulassen
dass selbiger sein Colonisten Guth
an mich verkaufen dürfen, und des=
wegen an das Amt zu Dreyleben
allerhöchste Verordnung erteilen
zu lassen.
Wogegen ich
Königliche Majestät
Hemsdorff
allertänigst
Den 9
en
May
der Müller Johann Joachim
1780
Jacobs
Magdeburg 11 May 1780
Resolution
für den Müller Johan Joachim
Jacobs zu Hemsdorf
1 Feldmorgen ca. 2501 m² =
x 18 Morgen = ca. 4,5 Hektar
Originaler
Wortlaut
des
Ersuchen
des
Johann
Joachim
Pfeiffer
an den König:
1780
muß
der
Colonist
Jacob
Pfeiffer
sein
Erbgut
Schulden
halber
verkaufen.
Mit
einem
Schreiben
an
seine
königliche
Majestät,
bittet
der
Müller
Johann
Joachim
Jacobs
diesen
Kauf
zu bewilligen
.
1)
https://de.wikipedia.org/wiki/Erzbistum_Magdeburg
2) Dr. Friedrich Danneil Beitrag zur Geschichte des
Deutschen Bauernstandes
3) Alice Reboly, Die Friederizianische Kolonisation
im Herzogtum Magdeburg; Aus Sachsen und Anhalt
Jahrbuch der Landesgeschichtlichen Forschungsstelle für die
Provinz Sachsen und für Sachsen Anhalt
4) LASA CCX/20
5) https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_II._(Preu%C3%9Fen)
6) Friedrich II.,Zitat aus Antimachiavell in: siehe 3)
7) „Denkschriften“ Friedrich des Großen
1)
https://de.wikipedia.org/wiki/Erzbistum_Magdeburg
2) Dr. Friedrich Danneil Beitrag zur Geschichte des
Deutschen Bauernstandes
3) Alice Reboly, Die Friederizianische Kolonisation
im Herzogtum Magdeburg; Aus Sachsen und Anhalt
Jahrbuch der Landesgeschichtlichen Forschungsstelle für die
Provinz Sachsen und für Sachsen Anhalt
4) LASA CCX/20
5) https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_II._(Preu%C3%9Fen)
6) Friedrich II.,Zitat aus Antimachiavell in: siehe 3)
7) Trinitatis = Pfingsten
„
Mit
dem
Tod
des
großen
König
1787
endet
auch
sein
Kolonisationswerk,
es
meldeten
sich
aber
immer
noch
Ausländer
zum
Anbau,
und
das
gut
eingerichtete
Siedlungswerk
lief
noch
einen
Weile
planlos
in
alten
Bahnen.
Es
hätte
sicher
fortgesetzt
werden
können,
denn
im
Herzogtum
Magdeburg
mangelte
es
noch
nach Friedrichs Tode an Menschen. Die angeregte Industrie und die beginnende Intensivierung der Landwirtschaft erforderten mehr Arbeitskräfte als vorher.“
3)
Noch zu 30jährigen Krie aus Palm Kleinau.
Das Lange Haus um das Jahr 2000. Die Kastanie, links im Bild, stand bis ca. 2005. Die Bäume teilen das Haus auf, in die zu DDR Zeit von
den Familien Werner, rechte Hälfte (1.Eingang), Familie Goedecke mittlere Eingang (zwischen den Bäumen) und letzten Eingang an der
Schrote, der als letzter angebaut, aber als erster wieder unbewohnbar wurde. Foto:
„Schon
Trinitatis
7)
1771/72
blieben
die
Kolonisten,
die
mit
Mühe
und
Not
kurz
vor
der
Übergabe
des
Vorwerks
die
Kaution
aufgebracht
hatten,
mit
der
Pacht
in
Rückstand.
Ihre
Bitten
um
Anleihen
zum
Ankauf
von
Schafen
aus
ihrer
Kaution
(sie
durften
1000
Stück
halten),
um
weitere
Baugelder,
da
die
erhaltenen
nicht
den
vierten
Teil
der
Baukosten
gedeckt
hätten,
schlug
das
Magdeburgische
Departement
ab.
Sie
empfingen
auch
keine
Freijahre,
da
ihnen
bei
der
Übernahme
dieses
Vorwerks
keine
versprochen
worden
waren,
solches
auch
in
Fällen,
wo
Vorwerke
in
Erbpacht
gegeben
wurden,
ganz
und
gar
nicht
bewilligt
wurde,
weil
sonst
der
Ausfall
an
der
ehemaligen
Pacht
und
bei
dem
Etat
entstehen
würde.
1773
deckte
das
Amt
die
Pachtrückstände
aus
den
Getreidevorräten
der
Kolonisten,
setzte
ihnen
einen
Observator
,
den
sie
mir
8
gr.
pro
Tag
bezahlen
mußten,
der
ihre
Frühjahrsbestellung
und
Getreidevorräte
überwachte,
ihre
Ernte
beschlagnahmte
(das
fehlende
Saatkorn
war
den
Hemsdorfern
vorgeschossen
worden)
und
ihnen das nötige Brot- und Futterkorn zuteilte.
Wie wichtig die Ansiedlungspolitik seiner Zeit war, bezeugt noch die nachfolgende Maßnahme: „Um dem großen
Mangel an Erntearbeitern im Magdeburgischen abzuhelfen, trug der König im Sommer 1742 bei seiner
Anwesenheit in Aken dem Kammerpräsidenten v. Platen auf, bei jedem Dorfe 2 Ausländer als Tagelöhner
oder Häusler anzusetzen. 15 Freijahre und das kostenloses Bauholz sollten sie erhalten. Es wurden gar 5 neue
Kolonistendörfer gegründet. Altbrandsleben 1751, Mützel und Kühren 1755. Susigke 1756 und Chörau 1755
(?).
Während des 7jährigen Krieges ruhte die Kolonisationsarbeit.
Der
Domänenpächter
bat
die
Kammer,
ihn
von
der
Sequestration
[(Zwangs)
-Verwaltung]
der
Kolonistenwirtschaften
zu
befreien,
da
er
„von
einer
Art
Menschen,
bei
denen
ganze
Banden
von
Zigeunern
ihr
beständiges
Ablager
halten,
nicht
viel
Gutes
erwarten“
könne.
Man
verwies
ihn
aber
darauf,
daß
er
schuldig
wäre,
liederliches
Gesindel
zur
Festungs-
und
Zuchthausstrafe
nach
Magdeburg
abzuliefern.
Wegen
der
Haftung
in
solidum,
von
der
die
Hemsdorfer
gern
frei
sein
wollten,
weigerte
sich
der
Richter
Weber
,
seine
Erbverschreibung
zu
unterzeichnen:
„
Er
sowohl
als
alle
übrigen
Kolonisten
zu
Hemsdorf
müßten
nun
zu
ihrem
größten
Nachteil
erfahren,
daß
sie
sich
zu
etwas
verstanden,
was
niemals
ihre
Intention
gewesen.
Es
sei
wahr,
daß
nach
dem
sie
von
d.
H
Kriegsrat
Beyer
befragt
worden,
ob
sie
einer
vor
alle
und
alle
vor
einen
haften
wollten,
sie
sich
dazu
verstanden
und
das
solcherhalb
abgefaßte
Protokolle
unterschrieben,
allein
sie
hätten
nach
ihrem
Sprachgebrauch
darunter
nichts
weiter
verstanden,
als
daß
sie
alle
dafür
sorgen
sollten,
daß
die
Pacht
richtig
abgetragen
und
von
ihnen
selbst
zusammengebracht
und
einkassiert
würde,
daß
sie
sich
dadurch
als
Selbstschuldner
bei
eines
jeden
abzutragender
Rata
constituieret,
hätten
sie
aus
dem
Erfolg
und
dadurch,
daß
denen
Unschuldigen
sowie
denen
Schuldigen
das
Getreide
abgepfändet
würde,
dergleichen
aber
hieße
bei
ihnen
verbürgen,
wozu
sie
sich
weder
anheischig
[bereit
erklären]
gemacht
noch
jemals
anheischig
machen
würden.
Es
sei
was
bekanntes,
daß
in
hiesigen
Dörfern
Ackerleute,
welche
6
Hufen
Landes
und
mehr
besäßen,
bankrott
würden
und
wer
könnte
die
Kolonisten,
die
z.
T.
gar
kleine
Teile
hätten,
auch
nicht
alle
gute
Wirtschaft
führeten,
davon
freisprechen?
Sollte
sich
also
einer
für
alle
und
alle
für
einen
verbürgen,
so
sei
die
natürlichste
Folge,
daß
einer
für
alle
und
alle
für
einen
bankrott
werden
müßte
…
“
Die
Kolonisten
wurden
aber
unter
Androhung
von
Gefängnisstrafe
zur
Unterzeichnung
gezwungen.
Schon
1773
erklärten
sie,
aus
ihren
22
Hufen
Acker
und
Wiesen
nur
900
rt.
herauswirtschaften
zu
können.
Sie
klagten
dem
König
ihre
schlechte
wirtschaftliche
Lage,
daß
sie
Hunger
leiden
müssten,
ihr
Vermögen
zugesetzt
hätten
und
baten
um
Senkung
der
Pacht.
Eine
gründliche
Untersuchung
der
Hemsdorfer
Wirtschaften
durch
Kriegs-
und
Domänenrat
von
Kemnitz
anfangs
des
Jahres
1774
ergab,
daß
die
Erbpächter
im
Vergleich
zu
den
kontribuablen
[steuerflichtigen]
Untertanen
der
Umgegend
insgesamt
553
rt.
mehr
an
Abgaben
zahlten,
an
Pacht
1339
rt.
schuldeten,
auch
wirklich
in
den
dürftigsten
Umständen
lebten
und
daß
ihnen
für
ihre
Güter
das
nötige
Vieh
fehlte,
das
sie
sich
aus
Geldmangel
nicht
hatten
anschaffen
können.
So
setzte
der
König
ihre
Erbpacht
im
April
auf 903 rt. 15 gr. II Pf. herab.
Die Solidumhaftung [solidarische Haftung] hörte von nun an auf.
724
rt.
bewilligte
das
Magdeburgische
Departement
[Verwaltungsbezirk].
Die
übrigen
Gelder
zur
Deckung
der
Pachtreste
nahm
die
Kammer
aus
der
Kaution
der
Hemsdorfer.
Die
alten
Vorwerksgebäude
waren
baufällig.
Die
Dächer
wiesen
verfaulte
Ziegel
und
große
Löscher
auf.
Ein
Haus
mit
Stall
hatte
der
Sturm
umgeworfen.
Ein
Kolonist
hatte
sich
noch
überhaupt
nicht
angebaut.
Im
Juli
1774
zerschlug
ein
Hagelwetter
alle
Feldfrüchte
und
richtete
ein
Schaden
von
1325
rt.
an.
Der
Domänenpächter
bat
um
eine
Remission
[(dauerhaftes)
Erlassen],
da
der
Kolonie
nun
zu
ihrem
eigenen
Unterhalt
noch
329 rt. fehlten und sie seiner Meinung nach sonst nie „auf einen grünen Zweig“ käme.
1775
bewilligte
die
Kammer
ein
Schulhaus
für
743
rt.
Ein
Schulmeister
,
Jacob
Pohl
,
aus
dem
Reiche
unterrichtete
die
reformierten
Kolonistenkinder,
aber
er
erhielt
dafür
kein
Gehalt,
sondern
nur
einen
Freitisch
bei
den
Siedlern.
3)
Die
erste
Schulstube
ab
1771
befand
sich
im
Langen
Haus,
im
ersten
Eingang.
Dort
wurde
bis
zum
Bau
der
Schul-
und
Betstube
mit
Lehrerwohnung
und
Stall
1776
,
und
deren
Bezug
1778
unterrichtet.
Diese
befand
sich
damals
etwa
dort,
wo
heute
das
Haus
der
Familie
Liebzeit
steht.
50
Jahre
später
wurde
dann
wegen
der
wachsenden
Schülerzahl
ein
größeres
Schulhaus
mit
Küsterwohnung
gebaut.
1833
bis
1835
errichtet
und
1900
mit
einen
größeren
Schulraum
als
Anbau
erweitert,
es
wird
heute
durch
Familie
Goedecke
bewohnt.
Auf
Antrag
des
Inspektors
der
reformierten
Schulen
Konsistorialrat
Küster
in
Magdeburg
setzte
Schulenburg
wegen
Armut
der
Kolonie
1777
aus
dem
Kolonisten-Etablissements-Fonts
ein
Kapital
von
800
rt,
beim
Amt
Dreileben
aus.
Dieses
Geld
wurde
als
Hypothek
oder
Darlehen
an
Interessenten
gegeben.
Die
jährlichen
Zinsen
betrugen
40rt.
Davon
erhielt
der
Schulmeister
30rt.
als
jährliches
Gehalt.
10rt.
blieben
übrig
für
die
Ausbesserung
des
Schulhauses,
für
Fleiß-
und
Spinnprämien
und
für
Schulbücher.
Nun
entwarf
Küster
einen
Plan,
nach
dem
die
Gemeinde
jährlich
86
rt.
zur
Besoldung
ihres
Lehrers
beisteuern
sollte.
Er
hatte
120
rt.
als
Gehalt
zugrunde
gelegt,
wie
in
ähnlichen
Fällen
schon öfters geschehen war. Ein
Tagelöhner
konnte ungefähr halb soviel verdienen.
Es
wurden
aber
auch
Kolonisten,
die
sich
selbständig
auf
den
Weg
gemacht
hatten
abgewiesen.
So
wird
ein
Kolonist
benannt,
der
sich
aus
dem
Reiche
auf
dem
Weg
gemacht
hatte
und
sich
Hemsdorf
als
Etablissement
ausgesucht
hatte.
„Der
Kolonist
Dietrich
war
mit
seiner
Familie,
Pferd
und
Wagen
und
800
Gulden
Vermögens
angereist
und
konnte
hier
in
Hemsdorf
nicht
mehr
angesiedelt
werden.
Er
wünschte
sich
dann
einen
wüsten
Hof
in
Dreileben
nehmen
zu
dürfen,
was
aber
nicht
mehr
ging,
da
dieser
Hof
dem
Amt
Dreileben
vorher
zugeschlagen
wurde.
und
sich
jetzt
nicht
mehr
vom
Amt
trennen
ließ.
Die
Kammer
machte
ihm
Vorschläge
,
sich
auf
dem
Vorwerk
Nietleben
,
bei
Neuhaldensleben
,
in
Burg
anzusiedeln.
Vergeblich!
Dietrich
beschwerte
sich
beim
König,
„es
scheinet
auch.
daß ich meinem größten Schaden und Ruin nunmehro so platterdings zu Lande hinausgehen soll“.
3)
Was daraus geworden ist, ist wohl nicht verbrieft.
Die
Hauptzahl
der
Magdeburger
Siedler
kam
aus
den
Nachbarländern,
Kursachsen
und
übrigen
sächsischen
Staaten,
aus
Braunschweig
.
Die
südwestdeutschen
Länder
sowie
die
norddeutschen
lieferten
in
geringerem
Umfange
Kolonisten.
Wirkliche
Ausländer,
die
also
nicht
nicht
Reichsdeutsche
waren,
wurde nur ganz vereinzelt angebaut.
Pfälze
r siedelten sich in
Nietleben
,
Hemsdorf
,
Burg
und
Neuhaldensleben
an.
In
den
Hungerjahren
von
1770—1772
verließen
sie
häufig
ihre
Heimat,
kamen
mittellos
im
Herzogtum
an,
bettelten
und
erwiesen
sich
nach
dem
Urteil
des
Kammerpräsidenten v. Gaudi
als der Landesart wenig kundig als schlechte und faule Wirte …“.
1775
wurde
Kammerpräsidenten
v.
Gaudi,
von
Aus
dem
Winkel
als
neuer
Kammerpräsident
abgelöst,
der
in
der
Umsetzung
der
Kolonisation
anders
als
Gaudi
sehr
nachlässig
war
und
auf
Nachfrage
zum
Stand
der
Ansiedlung
und
der
verwendeten
Gelder
berichtete,
daß
der
vorläufige
Überschuß
von
10974
rt.
des
ausgesetzten
Kapitals
von
120
000
rt.
noch
zum
Bau
eines
Schul-
und
Bethauses
in
der
Kolonie
Hemsdorf
und
für
Baumaßnahmen
in
der
Schönebecker
Kolonie
benötige.
Auch
die
Ansiedlung
von
Soldaten
lag
dem
König
sehr
am
Herzen.
Ich
möchte
dies
nur
erwähnen,
weil
sich
auch
ein
Soldat
in
Hemsdorf
niederlassen
wollte.
Meist
bekamen
diese
kleine
Bedienungen
zugewiesen.
Einige
empfingen
den
Gnadenthaler,
der
aber
nicht
zur
Bestreitung
des
Lebensunterhaltes
hinreichte,
sondern
ein
Nebenerwerb
erforderte.
Viele
Inländer
kehrten
auf
heimische
Höfe
zurück,
wurden
Bauern,
Kossäten
[…
waren
Dorfbewohner,
die
einen
Kotten
(eine
Kate)
besaßen.
Sie
hatten
nur
geringen
Landbesitz],
oder
Tagelöhner.
Etliche
gingen
aufs
Dorf
oder
in
die
Stadt.
Sehr
viele
unter
ihnen
waren
Ausländer,
an
deren
Ansässig
werden
im
preußischen
Land
dem
König
viel
gelegen
war,
da
etliche
nach
der
Entlassung
ins
Ausland
heimkehrten.
Jedoch
war
es
dennoch
nicht
einfach
sich
als
ehemaliger
Soldat
anzusiedeln.
Jede
Anfrage
wurde
der
Kammer
gemeldet.
Waren
es
Ausländer
bekamen
diese
wie
den
Inländern
zustehenden
30
rt.
Baugeld
und
6
Freijahre.
Sie
mußten
jedoch
zuvor
die
Genehmigung
des
Regiments
beibringen.
Ein
Husar,
der
eine
Kolonistenwitwe
zu
Hemsdorf
heiraten
wollte,
mußte erst die Erlaubnis des Regiments einholen und durfte den Hof erst dann zugeschrieben erhalten, wenn er vom Regiment entlassen war.
Der
Lehrer
unterrichtete
nicht
nur
die
Kinder,
er
hielt
auch
sonntags
eine
Erbauungsstunde
für
die
Jugend
und
die
Erwachsenen
ab,
die
nicht
nach
Groß
Rodensleben
zur Kirche gehen konnten.
Ab
1776
gestattete
Minister
von
Schulenburg
den
Erbpächtern
auf
ihr
Ersuchen
in
begrenztem
Umpfang
Hypotheken
aufzunehmen.
Immer
noch
waren
die
Siedler
aus
dem
Gröbsten
nicht
heraus.
Die
Hypotheken
mußten
auf
des
Amt
Dreileben
eingetragen
werden.
Auch
1777
blieb
die
Kolonie
wieder
Pacht
rückständig.
Die
Exekution
hatte
wenig
Erfolg
wegen
der
großen
Armut
der
Erbpächter.
Alle
ihnen
als
Inventar
überlassenen
Gebäude
waren
besonders
an
den
Dächern
sehr
schadhaft
und
ihre
Reparatur
für
1500
rt.
nicht
zu
bestreiten.
Schlechte
Kornpreise
kamen
dazu.
Aber
etwas
hatten
sich
die
Kolonisten
nach
Rundes
Bericht
an
die
Kammer
mit
Fleiß
emporgearbeitet.
Noch
nie
hatte
er
Hemsdorfer
Viehzucht
und
Ackerbau
in
so
gutem
Zustand
gefunden
wie
jetzt.
Die
Sommerbestellung
war
bereits
gut
und
landesüblich
beendet,
wobei
sich
die
Ansiedler
wegen
des
mangels
an
Saatkorn
gegenseitig
unterstützt
hatten.
Das
Wintergetreide
Stand
ebensogut
wie
in
der
Nachbarschaft.
Der
Rindviehbestand
belief
sich
auf
60
Stück
,
347
Schafe
und
Lämmer
waren
vorhanden.
Dennoch
gab
die
Kammer
dem
Amte
auf,
die
Gehöfte
zum
Verkauf
anzuschlagen,
wenn
die
Pachtreste
bis
Crucis
(Donnerstag
nach
dem
15. Sonntag nach Pfingsten im September] nicht bezahlt wären.
Damit erklärten sich die Erbpächter einverstanden.
Durch
Sturmwind
erlitten
sie
im
August
einen
Ausfall
an
Getreide
im
Werte
von
429
rt.
Das
Generaldirektorium
bewilligte
ihnen
aber
trotz
der
Fürsprache
der
Kammer
keine
Remission,
da
für
sie
schon
genug
geschehen
wäre.
Ende
des
Jahres
1777
mußte
die
erfolglose
Exekution
aufgehoben
werden.
Auch
1779
und
1780
drohte den Hemsdorfern wieder die Zwangsversteigerung ihrer Gehöfte.
So nahmen 1780 viele Hypotheken zu 100 und 200 rt. auf, da sie nicht anders bestehen konnten.
3)
Ein
Anspännergut
mit
Wohnhaus,
zwei
Ställen,
Scheune,
Hof,
Hofzaun
und
Torweg
schätzte
man
1782
auf
3020
rt.
Wie
sehr
gegen
Ende
des
18.Jahrhundert
die
Güter
im
Wert
stiegen,
zeigt
die
Verkaufstaxe
eines
Halbspännergutes
zu
Hemsdorf
mit
36
Morgen,
das,
den
Morgen
zu
110
rt.
geschätzt,
1802
auf
6152
rt.
taxiert,
abzüglich
der
Abgaben
5187
rt.
kostete,
während
1773
der
Kolonist
Abraham
Rau
sein
Halbspännergut
von
36
Morgen
Acker
mit
einem
Drittel
des
alten
Schafstalles,
dem
Platze
zu
Wohn-
und
Wirtschaftsgebäuden
für
324
rt
.
verkaufte.
3)
Der
Fall
des
Erbpächters
Johann
Peter
Matthes
gab
1782
Anlaß
zu
einer
Regelung der Gutsübergabe an Erben oder Kinder.
Künftig
sollte
bei
Erbteilungen
nach
dem
Tode
oder
bei
der
Übergabe
des
Gutes
zu
Lebzeiten
der
Eltern
an
eins
ihrer
Kinder
mit
der
Bestimmung
der
Erbgelder
für
die
übrigen
das
Gut
vorher
taxiert
und
von
dem
nach
Abzug
der
Lasten
und
der
darauf
haftenden
Schulden
übrigbleibenden
Wert
nicht
mehr
als
ein
Drittel
als
eine
zwischen
sämtlichen
Kindern
zu
teilende
Erbschaft
angenommen werden.
Die
Geschwister
durften
nicht
alle
auf
einmal
von
den
Annehmer
des
Gutes
das
Geld
verlangen.
Die
Hemsdorfer
Wirtschaften
waren
ja
königliche
Domänengüter
,
durften
also
nicht
unbegrenzt
verpfändet
oder
mit
Schulden
belastet
werden.
Künftig
blieb
es
weder
den
Eltern
noch
den
Erben
überlassen,
das
Gut,
so
hoch
man
wollte
,
einzuschätzen.
Matthes
durfte
deshalb
zur
Abfindung
seiner
Geschwister
auf
sein
Gut
von
1090
rt.
taxmäßigem
Wert
nur
ein Anlehen von 363 rt. statt der verlangsten 500 rt. aufnehmen.
Auch
der
Auszug
,
das
Altenteil
,
das
die
Eltern
von
ihren
Kindern
verlangten,
war
sehr
hoch
und
bedrohte
die
Güter
zugrunde
zu
richten.
Ein
Kossätengut
von
18
Morgen
Acker
hatte,
nach
Abzug
der
Abgaben
und
100
rt.
darauf
haftender
Schulden,
den
Wert
von
381
rt.
63
rt.
mußte
der
Übernehmer
seinen
jüngeren Bruder zahlen.
3)
Die Eltern verlangten von ihm folgendem Auszug:
Ein
Kossätengut
ist
ein
Hof,
welches
von
Gärtnern
und
Sätern
vorrangig
bewirtschftet
wurde.
Der
Grundbesitz
war
nicht
groß,
es
waren
unter
60
Morgen
Land.
Es
gab
eine
Kate
darauf
und
die
Kossäten
besaßen
wenig
Tiere.
Kossäten
hatten
jährlich
eine
festgelegte
Anzahl
an
Tagen
mit
der
Hand dem Herren Dienste zu leisten.
freien Sitz in der warmen Stube, die Stubenkammer zur Schlafstelle, den
Boden über der Küchenkammer zum Gelaß ihrer Sachen und jährlich 12
Scheffel Brotkorn, 4Scheffel Weißen, 24 Pfund Butter, 24 Käse, 1 Schock
Eier, 1 fettes Schwein nächst dem besten, 1 Viert Lein zu säen, 2 Pfund
Wolle, Feuerwerk zum Kochen und Waschen, den vierten Teil aller Ober- und Unterfrüchte aus dem Garten, freien Mitgebrauch des Hausgeräts, freie
Bestattung nach dem Tode. Davon fiel beim Tode eines Elternteils die Halbscheid [die Hälfte] weg.
3)
Aber
das
Justizamt
Dreileben
erhielt
den
Bescheid
,
daß
die
Kammer
den
bedungenen
Auszug
nicht
genehmigen
könnte,
da
er
einem
solchen
Gut
auf
keine
Weise
angemessen
wäre
und
den
Besitzer
notwendig
am
Ende
drücken
müßte.
Die
Eltern
sollten
von
dem
Sohne
freies
Essen
und
Trinken,
so
gut
als
er
es
selbst
genösse
und
weshalb
sie
an
seinem
Tische
mitessen
müssten,
nebst
der
freien
Wohnung
und
Feuerung,
weiter
aber
nichts
erhalten.
Es
wäre
nicht
ihre
Meinung,
daß
diejenigen,
die
sich
in
das
Altenteil
setzten,
völlig
müßig
gehen
sollten.
Sie
könnten
durch
Handarbeit
das,
was
sie
etwa
an
barem
Gelde
für
Kleidungsstücke
benötigen,
leicht
dazuverdienen.
Es
wurde
auch
gestattet,
daß
die
Eltern
das
kontraktlich
ausbedungene
Altenteil
noch
erhielten,
wenn
der
Übernehmer
und
seine
Frau
früher
starben
und
der
Hof
an
einem
Fremden
kam.
Da
die
Auszugskontrakte
der
amtlichen
Genehmigung
bedurften,
wurde
einer Überlastung des Gutes vorgebeugt.
3)
Als
sich
1787
der
erste
Inländer
in
Hemsdorf
ansiedelte
,
beschwerten
sich
die
Kolonisten
beim
König:
Es
wäre
ihnen
bei
ihrem
Anbau
die
Zusicherung
erteilt
worden,
kein
Inländer
dürfte
sich
in
ihrem
Dorfe
anbauen.
Das
entsprach
zwar
nicht
der
Wahrheit,
aber
es
ist
bezeichnend
dafür,
wie
sehr
sich
die
Hemsdorfer
als
geschlossene
Kolonie
fühlten.
Ihre
Bitte,
der
König
möge
den
Verkauf
des
Gutes
an
den
Inländer
rückgängig
machen,
wurde
abgeschlagen,
da
sich
kein
ausländischer
Käufer
fand,
der
so
vermögend
war,
eines
der
teuren
Hemsdorfer
Etablissements
zu
kaufen,
auch
der
Verkäufer sich inzwischen anderswo im Lande mit einem Gute ansässig gemacht hatte.
Viele
Kolonisten
waren
mittlerweile
zu
Wohlstand
gekommen
und
besaßen
ein
ansehnliches
vermögen.
1799
bat
die
Kolonie
den
König
um
eins
der
Magdeburger
Vorwerke
zum
Abbau
für
ihre
Kinder.
sie
wurden
aber
abgewiesen
mit
ihrem
unzeitgemäßen
Gesuch:
Die
Herabsetzung
der
Hemsdorfer
Erbpacht
wäre
ein
redender
Beweis
von
den
Vorteil,
den
der
Domänenrat von solchen Erbverpachtungen gehabt hätte.
3)
Kleine
Auswahl
an
Bilder,
auf
denen
das
im
Text
erwähnte
Schulgebäude
zu
sehen ist.
Meist
verlangte
er
Naturallieferungen,
denn
die
Erfahrung
bewiesen,
daß
bares
Geld
immer
schwerer
von
dem
Landmanne
zu
erhalten
sei.
1778
nahmen
die
Kolonisten den
„Salierungsplan“
[besolden/bezahlen] an. Dazu an anderer Stelle mehr.
Es
ist
anzunehmen,
dass
über
die
hier
beschriebenen,
nachfolgenden
Ereignisse
in
und
über
die
Hemsdorfer
Colonie
erst
viel
später
berichtet
wurde
als
die
Datumsangaben
es
in
den
Texten
vermuten
lassen.
Es
handelt
sich
wahrscheinlich
um
Veröffentlichungen
in
nicht näher bezeichneten Kirchenblätter oder Gemeinde.
Quellen:
Es sind weitere Nachrichten über Hemsdorf, aus der Zeit der
Kolonisten, eingetroffen. Deshalb immer mal wieder auf die
Seiten vorbeischauen.